Private Krankenversicherungen zahlen nur medizinisch notwendige Behandlungen. Dies gilt für Ärzte und Heilpraktiker.

Grundsätzlich finde ich das Erstattungsverhalten der meisten Krankenversicherungen und der Beihilfe gut, wobei sie sich an Ihre in den Verträgen zugesicherten Sätze halten.

Meistens gehen meine Rechnungen problemlos durch, abgesehen von gelegentlichen kleinen Abstrichen, die für die meisten Patienten absolut tolerabel sind.

Ich finde es auch richtig, daß Versicherungen bei mir nachfragen, ob ein Neuversicherter bei Vertragsschluß die richtigen Angaben gemacht hat.

Auch Nachfragen, wenn eine Behandlung sich über einen längeren Zeitraum zieht oder sehr intensiv ist, finde ich völlig in Ordnung.

Problematisch wird es nur dann, wenn manche Versicherungen schlichtweg die Leistung verweigern.

Sehr oft wird dann die Wissenschaftsklausel bemüht.

Das bedeutet, daß die Methode wissenschaftlich erprobt sein muß, was in der Naturheilkunde kaum möglich ist, da sie ja individuell auf den Patienten zugeschnitten sein sollte.

Der BGH hat dem Rechnung getragen und diese Klausel für unwirksam erklärt.

Bei manchen Versicherungen werden auch Gutachter bemüht, die aus der Ferne und mit fraglicher Sachkenntnis über Behandlungen urteilen, die sie selbst oft gar nicht beherrschen.

Daher ist es für Sie wichtig, falls Ihre Versicherung einen Gutachter zitiert, darauf zu bestehen, daß er Ihnen namentlich und mit seinen Befähigungen genannt wird.

Auch damit diese eigentlich selbstverständliche Augenhöhe zwischen Versichertem und Versicherung hergestellt werden konnte, mußte bis zum BGH gestritten werden…

Ich kann einige Beispiele aus meiner Praxistätigkeit anführen, wo es nur das Ziel gewesen sein kann, dem Patienten die ihm eindeutig zustehende Leistung vorzuenthalten.

So bezeichnete der „Gutachter“ der AXA die Behandlung mit Wärme bei Nackenverspannungen als „kontraindiziert“ – d.h. als schädlich.

Die LVM bemühte einen Unfallchirurgen, der meinem Patienten mit Rückenschmerzen nach zwei Serien Physiotherapie und einigen Besuchen beim Orthopäden bei mir landete und nach acht Behandlungen beschwerdefrei war. Hier  wollten die LVM nicht bezahlen, da der Unfallchirurg dem Patienten anriet, sich operieren zu lassen. Sein Einwand, daß nun alles in Ordnung sei und er gar keine Behandlung mehr bräuchte, wurde vom Tisch gewischt. Er war seit mehreren Jahren bei diesr Versicherung und hatte erstmalig Rückenbeschwerden.Verstehe das wer wolle.

Ähnliche Fälle hatte ich schon öfter  mit dem Deutschen Ring, der AXA (wenn Sie Heilpraktiker in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie sich das bei diesen Versicherungen gut überlegen…) Was ist in so einem Fall zu tun?

Mir hat einmal ein Anwalt für Versicherungsrecht gesagt, wen man privat krankenversichert ist, sollte man gleich eine Rechtsschutzversicherung mit abschließen.

Es gibit auch einen Ombudsmann, der Versicherungsbranche, dem man diese Fälle vorlegen kann.

Ich stehe meinen Patienten erstmal zur Seite und erläutere der Versicherung meine Behandlung.

Manche gehen darauf ein.

Oft ist aber das Problem, daß bei der Versicherung dann niemand zuständig ist und niemand entscheiden darf – Buchbinder Wanningerprinzip.

Sie haben nun die Möglichkeit entweder es sein zu lassen oder die Versicherung unter Verzug zu setzen.

Da sollten Sie dann schon rechtlich vorgebildet sein oder sich rechtliche Beratung holen.

Oft bezahlen die Versicherungen dann aus „Kulanz“, wenn sie merken, Sie sind bereit Ihren Anspruch durchzusetzen.

Es steht der Versicherung nicht zu, plausible Behandlungen nicht zu bezahlen, wenn Sie einen Vertrag haben, der Heilpraktikerleistungen zur Erstattung vorsieht.

So lange Ihnen etwas weh tut oder Sie unter etwas leiden, steht Ihnen Versicherungsschutz zu!

Die Frage ist nur, ob man sich wegen diesem Geld schlaflose Nächte bereiten will. Ich glaube, daß manche Versicherungen genau auf diesen Effekt bauen und damit ihren Gewinn noch ein bisschen mehr maximieren.

 

 

 

 

Bernd Michel

1 Comment

  • Vielen Dank für den sehr guten Beitrag zur privaten Kranken-/Krankenzusatzversicherung. Leider ist es tatsächlich so, dass zum Teil Rechnungen gekürzt oder Behandlungsmethoden nicht anerkannt werden. Alles natürlich im Sinne der Versichertengemeinschaft. Wenn es irgendwie möglich ist – kein akuter Behandlungsbedarf – so sollte im Vorfeld eine Leistungszusage des Versicherers eingeholt werden, dann ist man auf der sicheren Seite. Und auch Sachbearbeiter machen Fehler, daher bitte nicht einfach den Vorgang als gegeben betrachten sondern bitte in Kommunikation gehen.

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